Reglement des Gewinnspiels „Designed by Members Challenge“
ARTIKEL 1: GEGENSTAND – VERANSTALTER
LACOSTE S.A.S., eine vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts mit einem Grundkapital von 219.520 Euro, mit Sitz in 31–37, boulevard de Montmorency – 75016 Paris (Frankreich), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Paris unter der Nummer 542 011 606 (nachfolgend der „Veranstalter“), veranstaltet ein kostenloses Gewinnspiel ohne Kaufverpflichtung mit der Bezeichnung „Designed by Members Challenge“ (nachfolgend das „Gewinnspiel“).
ARTIKEL 2: TEILNAHME AM GEWINNSPIEL
2.1 Das Gewinnspiel ist ausschliesslich über die Website membersexperience-create.lacoste.com zugänglich. Es beginnt am 28. September 2026 um 00:01 Uhr und endet am 12. Oktober 2026 um 23:59 Uhr (nachfolgend die „Dauer des Gewinnspiels“).
2.2 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist natürlichen Personen (nachfolgend der „Teilnehmer“) mit Wohnsitz in einem der folgenden Länder vorbehalten: Frankreich, Vereinigtes Königreich, Deutschland, Schweiz, Belgien, Niederlande, Österreich und Spanien.
2.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Führungskräfte, Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeitende des Veranstalters sowie dessen verbundener Unternehmen und ihre Familienangehörigen in gerader Linie. Als „Verbundenes Unternehmen“ gilt jedes Unternehmen, das vom Veranstalter kontrolliert wird, den Veranstalter kontrolliert oder gemeinsam mit dem Veranstalter kontrolliert wird. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die bis einschliesslich zum sechsten Grad an der Organisation des Gewinnspiels mitgewirkt haben oder mitwirken.
2.4 Teilnehmer unter achtzehn (18) Jahren müssen vor der Teilnahme am Gewinnspiel und der Annahme dieses Reglements die Zustimmung eines Elternteils oder einer Person einholen, die die elterliche Verantwortung ausübt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Nachweis dieser Zustimmung anzufordern und gegebenenfalls Teilnehmer auszuschliessen, die diesen Nachweis nicht innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach der Aufforderung erbringen.
ARTIKEL 3: TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND ERMITTLUNG DER GEWINNER
3.1 Das Gewinnspiel ist kostenlos und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden. Die Teilnahme unterliegt den nachstehend aufgeführten Bedingungen und setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme aller Bestimmungen dieses Reglements sowie der in der Schweiz geltenden Gesetze und Vorschriften für Gewinnspiele voraus.
3.2 Das Gewinnspiel ist ausschliesslich über die Website membersexperience-create.lacoste.com verfügbar, die Teilnehmern mit Wohnsitz in den in Artikel 2.2 genannten Ländern zur Verfügung gestellt wird. Damit die Teilnahme gültig ist, muss der Teilnehmer die folgenden Anweisungen befolgen:
1. Der Teilnehmer ruft die Startseite der Website membersexperience-create.lacoste.com auf. Diese wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt, damit sie auf Wunsch gemeinsam ein Lacoste-Poloshirtmodell und/oder einen Schnitt für „Herren“ oder „Damen“ entwerfen und gestalten können. Die Website membersexperience-create.lacoste.com ist für Teilnehmer mit Wohnsitz in den in Artikel 2.2 genannten Ländern zugänglich. Auf dieser Seite kann der Teilnehmer auf die Registerkarte „Create“ oder „Gallery“ klicken. Wenn er möchte, kann er ab dem 5. Oktober 2026 abstimmen und/oder die gemeinsam erstellten Entwürfe ansehen, die von Teilnehmern geteilt und im Rahmen des Gewinnspiels anderen Nutzern zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Stimmen dienen Lacoste ausschliesslich zu Informationszwecken.
2. Der Teilnehmer ruft die Seite „Create“ auf der Website membersexperience-create.lacoste.com auf. Er beginnt mit der gemeinsamen Gestaltung, indem er aus den angebotenen Optionen ein Lacoste-Poloshirtmodell und/oder einen Schnitt für „Herren“ oder „Damen“ auswählt – unabhängig von seinem Geschlecht oder seiner Geschlechtsidentität. Anschliessend kann der Teilnehmer das ausgewählte Poloshirt personalisieren, insbesondere indem er die Farbe sowie die Merkmale des Lacoste-Krokodils auswählt, zum Beispiel dessen Ausführung, Abmessungen, Farbe, Ausrichtung und/oder Position.
Im Rahmen dieser gemeinsamen Gestaltung kann der Teilnehmer ausserdem ein oder mehrere grafische oder dekorative Elemente aus den angebotenen Optionen auswählen, kombinieren und/oder anordnen. Dazu gehören insbesondere Zeichnungen, Illustrationen, Muster, Grafiken, Formen, Stempel, Aufkleber, Schriftzüge, Symbole, Markierungen, Logos und/oder Kennzeichen von Lacoste sowie Elemente, die ausdrücklich vom Veranstalter angeboten werden. Je nach den verfügbaren Funktionen kann der Teilnehmer insbesondere deren Grösse, Abmessungen, Proportionen, Farben, Stärke, Ausrichtung, Anordnung, Wiederholung, Überlagerung und/oder Platzierung auf dem Lacoste-Poloshirt bestimmen.
Sofern der Veranstalter diese Funktion anbietet, kann der Teilnehmer schliesslich eigene grafische Gestaltungen erstellen und einfügen, darunter Zeichnungen, Illustrationen, Bildmotive, Formen, Muster und/oder Grafiken, und sie mit den im Rahmen des Gewinnspiels angebotenen Elementen kombinieren. Die Personalisierungsmöglichkeiten können je nach ausgewähltem Modell oder Schnitt und/oder den technischen Beschränkungen des Gestaltungstools variieren.
3. Möchte der Teilnehmer am Gewinnspiel teilnehmen und seine gemäss Artikel 3.2 (ii) erstellte gemeinsame Gestaltung teilen, die anderen Nutzern zur Abstimmung vorgelegt wird (nachfolgend die „Kreation“), muss er:
• auf die Registerkarte „Finish“ klicken;
• auf der beziehungsweise den Registrierungsseiten seine E-Mail-Adresse eingeben oder vervollständigen und anschliessend die angeforderten persönlichen Angaben machen: Vorname(n), Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, gegebenenfalls Wohnsitzland und optional Geschlecht;
• optional, sofern er noch kein Mitglied des Lacoste-Treueprogramms ist und dies wünscht, bei der Registrierung seiner Teilnahme am Gewinnspiel dem Beitritt zu diesem Treueprogramm zustimmen; und
• seine Teilnahme am Gewinnspiel durch Annahme dieses Reglements bestätigen.
3.3 Der Veranstalter veröffentlicht die Kreation innerhalb von höchstens 24 Stunden nach der Teilnahme, sofern sie den folgenden Regeln entspricht:
• Die Kreation darf keine religiösen Bezüge, Hassbotschaften oder Inhalte sexueller Natur enthalten.
• Die Kreation muss mit der Marken-DNA von Lacoste vereinbar sein, was der Veranstalter nach alleinigem Ermessen beurteilt. Sie darf keine konkurrierenden Marken bewerben und in keinem Design oder keiner Kreation Marken, Namen, Initialen, Logos, Embleme oder sonstige Kennzeichen Dritter zeigen, anbringen, darstellen oder wiedergeben.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jede Kreation zu entfernen, die (i) gegen die in diesem Artikel 3.3 und/oder allgemein in diesem Reglement festgelegten Regeln verstösst, (ii) einen öffentlichen Skandal auslösen könnte und/oder mit dem Image der Lacoste-Marken unvereinbar ist oder (iii) aus einem anderen Grund entfernt werden sollte, den der Veranstalter nach seinem alleinigen Ermessen für berechtigt hält. Der Teilnehmer erkennt dies ausdrücklich an und erklärt, es verstanden zu haben.
3.4 Jeder Teilnehmer räumt Lacoste und/oder ihren Verbundenen Unternehmen ausdrücklich und auf ausschliesslicher Basis das Recht ein, seine Kreation(en) für die Abstimmungs- und Gewinnerauswahlphasen – insbesondere gemäss den Artikeln 3.5 und 3.7 – zu nutzen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, darzustellen und/oder zu bearbeiten. Unter Bearbeitung ist ausschliesslich das vollständige oder teilweise Zuschneiden der jeweiligen Kreation, ihre Bearbeitung – insbesondere hinsichtlich des Formats – und ihre Darstellung in der bearbeiteten Form zu verstehen.
Diese Rechte gelten ausschliesslich für die Website membersexperience-create.lacoste.com, die der Veranstalter den Teilnehmern im Rahmen des Gewinnspiels zur Verfügung stellt, für die in Artikel 2.2 genannten Gebiete und Länder sowie für den Zeitraum vom Tag der Registrierung des Teilnehmers für das Gewinnspiel bis zum 1. Dezember 2026, dem Datum der Bekanntgabe des beziehungsweise der Gewinner. Jeder Teilnehmer stellt Lacoste und/oder ihre Verbundenen Unternehmen von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
3.5 Die vom Veranstalter veröffentlichten Kreationen werden vom 5. bis einschliesslich 12. Oktober 2026 über die Seite „Gallery“ der Website membersexperience-create.lacoste.com zur Abstimmung durch Nutzer und andere Teilnehmer bereitgestellt.
3.6 Jeder Teilnehmer darf während der gesamten Dauer des Gewinnspiels beliebig oft teilnehmen.
Andere Teilnahmewege, insbesondere per E-Mail, Post oder auf sonstige Weise, werden nicht berücksichtigt. Der Teilnehmer kann den Veranstalter dafür nicht verantwortlich machen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Veranstalter nach Treu und Glauben richtige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle zur Überprüfung der Einhaltung dieses Reglements erforderlichen Kontrollen durchzuführen, insbesondere Teilnehmer auszuschliessen, die einen Missbrauch begangen oder einen Betrugsversuch unternommen haben. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, sämtliche Teilnahmen am Gewinnspiel systematisch zu überprüfen. Er kann diese Überprüfung auf die Teilnahme des beziehungsweise der Gewinner beschränken.
Es ist strengstens untersagt, die für das Gewinnspiel vorgesehenen Mechanismen mit irgendwelchen Mitteln zu manipulieren oder dies zu versuchen, insbesondere Ergebnisse zu ändern oder die Gültigkeit eines Sofortgewinns beziehungsweise die Auswahl eines Gewinners durch automatisierte oder unlautere Mittel zu beeinflussen. Stellt sich heraus, dass ein Teilnehmer entgegen diesem Reglement durch betrügerische Mittel oder auf andere als die vom Veranstalter beschriebenen Weise vermeintlich einen Preis gewonnen hat, wird der betreffende Preis beziehungsweise werden die betreffenden Preise nicht vergeben. Etwaige rechtliche Schritte des Veranstalters oder Dritter gegen den Teilnehmer bleiben vorbehalten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmen von Personen zu annullieren, die unrichtige Angaben gemacht haben.
Der Teilnehmer stimmt Überprüfungen seiner Identität, seines Geburtsdatums, seiner E-Mail-Adresse, seiner Telefonnummer, seines Geschlechts (optional) und seines Wohnsitzlandes zu. Der Veranstalter behält sich daher das Recht vor, vom Teilnehmer Kopien von Dokumenten anzufordern, die diese Angaben belegen.
3.7 Als Gewinner des Gewinnspiels gilt ein ordnungsgemäss registrierter Teilnehmer, der alle in diesem Artikel 3 genannten Anweisungen befolgt hat und vom Veranstalter ausgewählt wurde (nachfolgend der „Gewinner“).
Am 1. Dezember 2026 wählt der Veranstalter nach Ablauf eines Auswahlzeitraums vom 12. Oktober 2026 bis einschliesslich 30. November 2026 nach alleinigem und uneingeschränktem Ermessen zwei (2) Gewinner aus allen Kreationen aus, die mindestens eine (1) Stimme erhalten haben: einen (1) Gewinner für eine (1) Kreation eines Lacoste-Poloshirtmodells für „Herren“ und einen (1) Gewinner für eine (1) Kreation eines Lacoste-Poloshirtmodells für „Damen“. Die im Rahmen des Gewinnspiels für die Kreationen abgegebenen Stimmen werden ausschliesslich zu Informationszwecken erhoben und sind für den Veranstalter nicht bindend. Die Auswahl der Gewinnerkreationen liegt allein im Ermessen des Veranstalters.
Der beziehungsweise die Gewinner werden von Mitarbeitenden des Veranstalters und/oder seiner Verbundenen Unternehmen per E-Mail über ihre Auswahl und Ernennung zum Gewinner des Gewinnspiels informiert. Hierfür werden die Kontaktdaten verwendet, die der Teilnehmer dem Veranstalter bei der Registrierung für das Gewinnspiel mitgeteilt hat.
3.8 Nach der Auswahl der Lacoste-Poloshirtkreationen müssen diese von den Rechts- und Produktteams genehmigt werden. Die Kreationen können gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des als Gewinner ausgewählten Teilnehmers geändert werden. Der Veranstalter passt die Kreationen daher gemäss den in Artikel 5 genannten Bedingungen an.
Der beziehungsweise die Gewinner räumen dem Veranstalter und seinen Verbundenen Unternehmen die ausschliesslichen Rechte an ihrer Gewinnerkreation ein, sobald die verschiedenen Bestandteile der vom Veranstalter ausgewählten Kreation ausgearbeitet, geschaffen und dem Veranstalter übergeben werden. Dies erfolgt gemäss den nachstehend in Artikel 5 genannten Bedingungen.
3.9 Telefonische oder schriftliche Anfragen von Teilnehmern, unabhängig davon, ob sie gewonnen haben, oder von sonstigen Dritten zur Liste der Gewinner werden nicht beantwortet.
Hält ein Gewinner dieses Reglement nicht ein, wird der in Artikel 4 beschriebene Preis einem Ersatzgewinner zuerkannt, der nach denselben Bedingungen wie in diesem Reglement beschrieben ermittelt wird. Daraus entsteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Minderjährige Gewinner verlieren ihren Anspruch auf den Preis ebenfalls, wenn sie dem Veranstalter nicht nachweisen können, dass sie die Zustimmung eines Elternteils oder gegebenenfalls einer Person, die die elterliche Verantwortung ausübt, zum Erhalt des Preises eingeholt haben.
Wer am Gewinnspiel teilnimmt, gilt als Person, die dieses Reglement gelesen, verstanden und vorbehaltlos angenommen hat.
ARTIKEL 4: PREIS
Die zwei (2) Gewinner erhalten jeweils ein (1) Lacoste-Poloshirt des Modells für „Herren“ oder „Damen“, das ihre vom Veranstalter ausgewählte Kreation wiedergibt beziehungsweise darstellt. Der Wert beträgt einhundertfünfzig Euro einschliesslich aller Steuern (150 € inkl. MwSt.). Die Grösse kann aus den vom Veranstalter mitgeteilten verfügbaren Grössen ausgewählt werden (nachfolgend der „Preis“).
Die Produkte werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Farben angeboten. Ein Umtausch, eine Rückerstattung oder eine Entschädigung ist ausgeschlossen.
Der Preis ist ausschliesslich auf die vorstehend beschriebenen Leistungen beschränkt. Die Preise sind personengebunden, nicht übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft werden.
Die Herstellung und Lieferung des Preises unterliegen den jeweils geltenden technischen, industriellen und produktionsbedingten Beschränkungen. Wie in Artikel 3.8 und Artikel 5 festgelegt, kann die Kreation daher angepasst werden, soweit dies für ihre Herstellung, Vermarktung und ihren Vertrieb erforderlich ist, insbesondere hinsichtlich der Farben, Abmessungen, Proportionen sowie der Platzierung oder Darstellung ihrer grafischen Elemente.
Der Veranstalter verpflichtet sich, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, ein oder mehrere Lacoste-Poloshirtmodelle für „Herren“ oder „Damen“ herzustellen, zu vervielfältigen, darzustellen, zu bewerben, zu vertreiben und/oder zu vermarkten, die die Kreation des Gewinners ganz oder teilweise wiedergeben beziehungsweise darstellen, gegebenenfalls nach Anpassung, Änderung oder Abwandlung. Dies erfolgt gemäss der vom Gewinner nach Artikel 5 dieses Reglements gewährten Rechteeinräumung.
Eine allfällige Vermarktung eines Modells, in das die Kreation aufgenommen wurde, begründet keinen Anspruch des Gewinners auf Vergütung, Lizenzgebühren, Entschädigung oder eine zusätzliche Gegenleistung neben dem Preis.
Kein Gewinner kann eine Änderung des angebotenen Preises, eine Rückerstattung in Geld, eine Entschädigung irgendeiner Art oder einen Ersatz durch einen gleichwertigen Preis verlangen.
Der Veranstalter und/oder seine Verbundenen Unternehmen übermitteln jedem Gewinner per E-Mail alle für die Übergabe des Preises erforderlichen Informationen, insbesondere die Postanschrift, an die der Gewinner den Preis erhalten möchte. Hierfür werden die Kontaktdaten verwendet, die der Gewinner bei der Teilnahme am Gewinnspiel angegeben hat. Der Preis wird nach seiner Herstellung gemäss den Bedingungen geliefert, die der Veranstalter jedem Gewinner per E-Mail mitteilt.
Nimmt der Gewinner den Preis aus irgendeinem Grund nicht entgegen oder kann er ihn nicht entgegennehmen, weist er seine Identität nicht innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Aufforderung durch den Veranstalter nach oder sind die angegebenen Kontaktdaten ungültig, falsch oder fehlerhaft, gilt sein Anspruch auf den Preis als verfallen. Eine Entschädigung wird nicht gewährt.
Der Preis kann weder durch Geld noch durch eine andere Sachleistung ersetzt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die angebotenen Preise nach eigenem Ermessen zu ändern, wenn Umstände ausserhalb seines Einflussbereichs eintreten, etwa wenn ein Partner oder Lieferant den Preis nicht liefern kann oder ein Produkt nicht vorrätig ist. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Der Veranstalter kann den Gewinnern in diesem Fall einen anderen Preis gleichen oder höheren Werts anbieten.
ARTIKEL 5: ÜBERTRAGUNG VON URHEBERRECHTEN UND RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Jeder Gewinner überträgt dem Veranstalter und seinen Verbundenen Unternehmen hiermit auf ausschliesslicher Basis die vermögensrechtlichen Rechte an seiner Kreation für das nachstehend in diesem Artikel 5 festgelegte Gebiet und die dort festgelegte Dauer, sobald die verschiedenen Bestandteile der vom Veranstalter ausgewählten Kreation ausgearbeitet, geschaffen und dem Veranstalter übergeben werden. Die Rechteübertragung erfolgt zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Verkaufsförderung, zur Werbung, zum Verkauf und zur Vermarktung von Produkten, in die die Kreation aufgenommen wird, sowie zur Nutzung der Kreation gemäss den nachstehenden Bestimmungen dieses Artikels 5.
(i) Übertragene Rechte
Die übertragenen Rechte umfassen:
• Das Recht, die Kreation ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, zu kopieren oder kopieren zu lassen, zu fixieren oder fixieren zu lassen, aufzuzeichnen oder aufzeichnen zu lassen, herzustellen oder herstellen zu lassen sowie zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, insbesondere zum Zweck der direkten oder indirekten Vermarktung, ohne Mengenbeschränkung. Dies gilt in Schwarz-Weiss oder Farbe, in jedem Format und Seitenverhältnis, mittels jedes bekannten oder unbekannten Verfahrens und insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, mittels grafischer, mechanischer, chemischer, holografischer, elektronischer, digitaler, analoger, audiovisueller oder magnetischer Verfahren. Es gilt für alle bekannten oder unbekannten, gegenwärtigen oder zukünftigen Trägermedien, etwa Papier, Karton, Metall, Kunststoff, Bildschirme, Textilien, Bekleidung, Leder, digitale und magnetische Medien, Film, Videoaufzeichnungen und/oder interaktive oder nicht interaktive Videodiscs, CD-I, CD/DVD-ROM, Video-CDs, Blu-ray-Discs, digitale Discs, Festplatten, USB-Sticks, Speicherkarten, Flash-Speicher, SD-Karten und ähnliche Medien. Eingeschlossen sind ferner Nutzungen im Bereich der Mobiltelefonie, in Bilddatenbanken und Bildarchiven sowie über sämtliche privaten oder öffentlichen, nationalen oder internationalen Telekommunikationsnetze, einschliesslich Intranet, Internet – insbesondere Websites –, sozialer Medien und bestehender oder zukünftiger virtueller Umgebungen wie des Metaversums oder sonstiger Umgebungen.
• Das Recht, die Kreation ganz oder teilweise darzustellen oder darstellen zu lassen, an ein beliebiges Publikum zu senden oder senden zu lassen, öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen, mit allen derzeit bekannten oder unbekannten, gegenwärtigen oder zukünftigen Mitteln und auf allen Trägermedien, an jedem Ort und in jedem Format, zur öffentlichen Verwertung oder privaten Nutzung, unentgeltlich, entgeltlich oder im Rahmen eines Abonnements. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, sämtliche Kommunikationsnetze, feste und/oder mobile Funkkommunikationssysteme oder sonstige Mittel, einschliesslich Kino, Video, Fernsehausstrahlung, analoger, terrestrischer, Satelliten- oder Kabelübertragung, drahtloser Technologie oder Mobiltelefonie sowie allgemein aller sonstigen Telekommunikationsmittel, einschliesslich Intranet, Internet, sozialer Medien und bestehender oder zukünftiger virtueller Umgebungen wie des Metaversums oder sonstiger Umgebungen.
• Das Recht, die Kreation ganz oder teilweise mit allen bekannten oder unbekannten Mitteln oder Verfahren zu bearbeiten, zu korrigieren, zu übersetzen, zu ändern oder weiterzuentwickeln, insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, über die vorstehend genannten Kommunikationsformen. Dies umfasst das Recht, neue Fassungen der Kreation oder neue, auf ihr beruhende Kreationen zu schaffen, die Kreation in bestehende oder zukünftige Werke aufzunehmen und abgeleitete Kreationen auf allen Trägermedien und mit allen Mitteln zu erstellen. Eingeschlossen sind ferner die Rechte, die Kreation zu verändern, zuzuschneiden, einzufärben, neu anzuordnen, zusammenzufügen, zu verdichten, zu mischen, zu migrieren, zu bearbeiten und zu animieren sowie Audio- oder Bildelemente, etwa Logos und eingetragene Marken, zu entfernen oder hinzuzufügen. Ebenfalls eingeschlossen ist das Recht, diese Elemente mit Software, Computerhardware, Datenbanken oder anderen Telekommunikationsmitteln zu verbinden, einschliesslich Intranet, Internet, sozialer Medien und bestehender oder zukünftiger virtueller Umgebungen wie des Metaversums oder sonstiger Umgebungen.
In Anbetracht des Zwecks und der vorgesehenen Nutzung der Kreation, technischer Beschränkungen und branchenüblicher Verfahren erkennt jeder Gewinner an und stimmt zu, dass sein Name möglicherweise weder auf der Kreation noch auf anderen Kreationen, Trägermedien oder Produkten genannt wird, in die sie aufgenommen wurde.
(ii) Übertragung an Dritte
Jeder Gewinner ermächtigt den Veranstalter ausdrücklich, sämtliche oder einen Teil der vorstehend eingeräumten Rechte an der Kreation in beliebiger Form, insbesondere durch Verkauf, Lizenzierung, Übertragung oder eine andere Vertragsart, vorübergehend oder dauerhaft an einen Dritten seiner Wahl zu übertragen. Der Veranstalter darf die Kreation innerhalb der Grenzen der hierin eingeräumten Rechte auch auf allen Trägermedien und gegenüber jedem Publikum verbreiten, vertreiben und vermarkten.
In solchen Fällen müssen die Rechtsnachfolger beziehungsweise Rechteempfänger des Veranstalters die Bedingungen dieser Rechteübertragung einhalten.
(iii) Registrierung der Kreationen
Jeder Gewinner ermächtigt den Veranstalter oder jeden Dritten, auf den seine Rechte übertragen wurden, ausdrücklich, sämtliche oder einen Teil der Bestandteile der Kreation sowie sämtliche daraus abgeleiteten oder bearbeiteten Elemente weltweit im Namen und für Rechnung des Veranstalters als Designs und/oder Marken und/oder Urheberrechte und/oder Patente oder unter einem anderen Schutztitel registrieren zu lassen. Diese Ermächtigung gilt innerhalb des Gebiets und für die gesamte Schutzdauer der vermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers beziehungsweise Gewinners und seiner Rechte des geistigen Eigentums nach schweizerischem und ausländischem Recht sowie nach geltenden oder zukünftigen internationalen Übereinkommen, einschliesslich etwaiger Verlängerungen dieser Schutzdauer.
Bei der Registrierung von Designs auf Grundlage der Kreation verzichtet der Gewinner ausdrücklich auf sein Recht, als Urheber der registrierten Designs genannt zu werden.
(iv) Ausschliesslichkeit
Jeder Gewinner räumt dem Veranstalter und seinen Verbundenen Unternehmen die Rechte ausschliesslich ein.
Jeder Gewinner verpflichtet sich, die Kreation, an der er dem Veranstalter und seinen Verbundenen Unternehmen gemäss diesem Reglement Rechte eingeräumt hat, nicht selbst zu verwerten.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, die Kreation zu verwerten.
(v) Dauer
Die Rechteübertragung gilt für die gesamte Schutzdauer der vermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers beziehungsweise Gewinners und seiner Rechte des geistigen Eigentums nach schweizerischem und ausländischem Recht sowie nach geltenden oder zukünftigen internationalen Übereinkommen, einschliesslich etwaiger Verlängerungen dieser Schutzdauer.
(vi) Gebiet
Die Rechteübertragung wird zur weltweiten Nutzung und Verwertung gewährt.
(vii) Anerkennung der Rechte
Jeder Gewinner erkennt an, dass der Veranstalter zu einer Unternehmensgruppe gehört, die weltweit Inhaberin von Marken ist, die verschiedene Krokodile darstellen.
Jeder Gewinner verpflichtet sich, die Gültigkeit der Rechte des geistigen Eigentums des Veranstalters und/oder seiner Verbundenen Unternehmen und/oder der Lacoste-Marken niemals anzufechten und diese Rechte uneingeschränkt zu respektieren.
Jeder Gewinner verpflichtet sich, niemals die Inhaberschaft an Marken oder Rechten des geistigen Eigentums des Veranstalters und/oder seiner Verbundenen Unternehmen zu beanspruchen oder diese zu nutzen.
(viii) Gewährleistung
Jeder Gewinner gewährleistet dem Veranstalter und seinen Verbundenen Unternehmen die ungestörte, vollständige und uneingeschränkte Ausübung der an der Kreation eingeräumten Rechte, frei von Beeinträchtigungen, Streitigkeiten, Ansprüchen oder Rechtsentzug. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, die Gewährleistung:
• dass jeder Gewinner rechtlich befugt ist, die hierin bezeichneten Rechte einzuräumen, ohne gegen frühere Verpflichtungen zu verstossen;
• dass die Kreation, deren Rechte des geistigen Eigentums dem Veranstalter und seinen Verbundenen Unternehmen eingeräumt werden (sobald die verschiedenen Bestandteile der vom Veranstalter ausgewählten Kreation ausgearbeitet, geschaffen und dem Veranstalter übergeben werden), keine Rechte Dritter verletzt, keine Schutzrechtsverletzung darstellt, weder gegen die guten Sitten noch gegen geltendes Recht verstösst, keine Bildnisrechte Dritter verletzt und keine Beeinträchtigung des Eigentums Dritter verursacht, und dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kreation kein Dritter Ansprüche erhoben hat;
• dass der Gewinner Urheber oder ausschliesslicher Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums an der Kreation ist oder zumindest von sämtlichen Dritten, die an ihrer Erstellung beteiligt waren, die ausschliessliche Übertragung aller Rechte des geistigen Eigentums und/oder alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat, damit der Veranstalter und/oder seine Verbundenen Unternehmen die Kreation gemäss den hierin festgelegten Bedingungen verwerten können;
• dass alle in der Kreation dargestellten Personen, unabhängig davon, ob sie identifizierbar sind, schriftlich zugestimmt haben, dass der Veranstalter und/oder seine Verbundenen Unternehmen die Kreation, in der sie dargestellt sind, gemäss den hierin festgelegten Bedingungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen nutzen dürfen.
Jeder Gewinner stellt den Veranstalter und/oder seine Verbundenen Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen frei und trägt alle Kosten, einschliesslich Rechtskosten, die dem Veranstalter und/oder seinen Verbundenen Unternehmen dadurch entstehen, dass der Gewinner eine der in diesem Reglement enthaltenen Gewährleistungen nicht einhält.
Insbesondere haftet jeder Gewinner für Schadenersatzbeträge, zu deren Zahlung der Veranstalter und/oder ein Verbundenes Unternehmen aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet wird, mit der festgestellt wird, dass die Kreation oder ihre Nutzung eine Schutzrechtsverletzung und/oder unlauteren Wettbewerb darstellt.
(ix) Schutz der Rechte
Jeder Gewinner verpflichtet sich, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums des Veranstalters und/oder seiner Verbundenen Unternehmen in Bezug auf die Kreation erhält, einschliesslich Schutzrechtsverletzungen oder sonstiger Rechtsverletzungen.
In solchen Fällen unterstützt der Gewinner den Veranstalter in angemessenem Umfang bei der Verteidigung seiner Rechte des geistigen Eigentums an der Kreation.
Ausschliesslich der Veranstalter und/oder seine Verbundenen Unternehmen sind berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die erforderlichen und geeigneten Massnahmen gegen tatsächliche oder drohende Verletzungen ihrer Rechte des geistigen Eigentums zu ergreifen. Etwaige im Rahmen solcher Verfahren zugesprochene Schadenersatzbeträge stehen dem Veranstalter und/oder seinen Verbundenen Unternehmen zu.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Gewinner infolge von Schutzrechtsverletzungen oder sonstigen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums durch Dritte erleidet.
ARTIKEL 6: ABWICKLUNG DES GEWINNSPIELS
Das Reglement ist auf schriftliche Anfrage bis einschliesslich 12. Oktober 2026 kostenlos erhältlich. Massgeblich ist der Poststempel. Die Anfrage muss die vollständigen Kontaktdaten enthalten (Nachname, Vorname und Postanschrift) und an folgende Adresse gerichtet werden:
LACOSTE S.A.S.
Abteilung Customer Engagement
31–37, Boulevard de Montmorency
75016 Paris – Frankreich
Die Portokosten für die postalische Anforderung des Reglements werden dem Teilnehmer auf einfachen Antrag an die oben genannte Adresse auf Grundlage des geltenden Standardtarifs für einen Brief erstattet.
Jeder Antrag auf Erstattung der Portokosten muss den Nachnamen, Vornamen und die Anschrift des Teilnehmers, die Bezeichnung des Gewinnspiels sowie die Bankverbindung enthalten. Damit ein Antrag berücksichtigt werden kann, muss er spätestens am 12. Oktober 2026 abgesendet werden und spätestens fünfzehn (15) Tage danach schriftlich eingehen. Massgeblich ist der Poststempel.
Anträge auf Erstattung der Portokosten, die unvollständig, durchgestrichen, unleserlich, falsch adressiert oder fehlerhaft sind oder nach Ablauf der Frist abgesendet werden, werden nicht berücksichtigt.
Erstattungsanträge können weder telefonisch noch per E-Mail gestellt werden.
Die Erstattung der Portokosten erfolgt per Banküberweisung innerhalb einer Richtfrist von fünfundvierzig (45) Tagen nach Eingang des Antrags, nachdem dessen Berechtigung und insbesondere die Übereinstimmung der Angaben im Erstattungsantrag mit den Angaben im Teilnahmeformular überprüft wurden.
ARTIKEL 7: STREITIGKEITEN UND HAFTUNG
Der Veranstalter haftet nicht, wenn er gezwungen ist, das Gewinnspiel abzusagen, zu verkürzen, zu verlängern, zu verschieben oder seine Bedingungen zu ändern.
Der Veranstalter haftet nicht für Funktionsstörungen der den Teilnehmern zur Verfügung gestellten und für das Gewinnspiel genutzten Website membersexperience-create.lacoste.com, des Telekommunikationsnetzes oder des Internetanschlusses des Teilnehmers, insbesondere infolge böswilliger Handlungen, die den ordnungsgemässen Ablauf des Gewinnspiels verhindern.
Jeglicher Betrug, einschliesslich Computerbetrug, der mit technischen Mitteln den ordnungsgemässen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigt, ist untersagt. Ein Verstoss gegen diese Regel führt zum sofortigen Ausschluss des Verursachers vom Gewinnspiel.
Der Veranstalter kann das Gewinnspiel ganz oder teilweise abbrechen, wenn sich herausstellt, dass Betrug in irgendeiner Form vorliegt, insbesondere im Zusammenhang mit den für die Teilnahme am Gewinnspiel verwendeten IT-Systemen. In diesem Fall behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Betrügern alle oder einen Teil der Preise nicht zu gewähren und/oder gegen die für den Betrug verantwortlichen Personen vor den zuständigen Gerichten vorzugehen.
Telefonische oder schriftliche Anfragen zur Auslegung oder Anwendung dieses Reglements, zu den Mechanismen oder Modalitäten des Gewinnspiels oder zum beziehungsweise zu den Gewinnern werden nicht beantwortet.
Bei höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb seines Einflussbereichs, insbesondere bei behördlichen Entscheidungen über gesundheitspolitische Einschränkungen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Gewinnspiel und den angebotenen Preis zu ändern, zu verschieben, zu unterbrechen oder abzusagen. Der Veranstalter haftet hierfür in keiner Weise.
Der Veranstalter behält sich in jedem Fall das Recht vor, den Teilnahmezeitraum zu verlängern. Der beziehungsweise die Gewinner verpflichten sich, den Veranstalter im Hinblick auf den Preis und den ordnungsgemässen Ablauf des Gewinnspiels in keiner Weise haftbar zu machen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer dieses Reglement uneingeschränkt und vorbehaltlos. Der Veranstalter behält sich daher das Recht vor, Personen, die den Ablauf des Gewinnspiels stören, insbesondere durch Täuschung oder Betrug, von der Teilnahme auszuschliessen und ihnen einen allfälligen Anspruch auf einen Preis zu entziehen.
ARTIKEL 8: PERSONENBEZOGENE DATEN
8.1 Zweck der Verarbeitung
Informationen über die Teilnehmer sowie gegebenenfalls vom Gewinner mitgeteilte Informationen werden vom Veranstalter, einschliesslich insbesondere Lacoste Operations S.A., als Verantwortlichem und gegebenenfalls von seinen Verbundenen Unternehmen sowie seinen Auftragsverarbeitern oder Dienstleistern auf Grundlage der erteilten Einwilligung verarbeitet, damit die Teilnehmer am Gewinnspiel teilnehmen können. Dies umfasst die Verwaltung des beziehungsweise der Gewinner, die Organisation und Durchführung des Gewinnspiels sowie die Vergabe und Abwicklung des beziehungsweise der Preise.
Personenbezogene Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
• Verwaltung des beziehungsweise der Gewinner;
• Organisation und Durchführung des Gewinnspiels;
• Vergabe und Abwicklung des beziehungsweise der Preise.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Einwilligung der Teilnehmer gemäss den lokal anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz.
8.2 Erhobene Daten
Im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel werden folgende Daten erhoben:
• Nachname und Vorname;
• E-Mail-Adresse;
• Wohnsitzland;
• Geschlecht (optional);
• Geburtsdatum;
• Telefonnummer.
8.3 Rechte der betroffenen Personen
Gemäss den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten hat jeder Teilnehmer das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht, Anweisungen zum Umgang mit seinen Daten nach seinem Tod festzulegen.
Diese Rechte können per E-Mail an dataprotection@lacoste.com oder postalisch an die Rechtsabteilung beziehungsweise die für personenbezogene Daten zuständige Person ausgeübt werden: 31–37, Boulevard de Montmorency, 75016 Paris – Frankreich. Der Anfrage ist eine Kopie eines Ausweisdokuments beizulegen.
Der Teilnehmer hat ausserdem das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen.
Teilnehmer, die vor Ende des Gewinnspiels ihr Recht auf Löschung ihrer Daten ausüben, gelten als von der Teilnahme zurückgetreten.
8.4 Empfänger der Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten sind für folgende Empfänger bestimmt:
• den Veranstalter, insbesondere einschliesslich Lacoste Operations S.A.;
• die Verbundenen Unternehmen.
8.5 Datensicherheit
Der Verantwortliche verpflichtet sich, alle geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten der Teilnehmer zu gewährleisten.
8.6 Löschung der Daten
Die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist, das heisst bis zur vollständigen Durchführung der Ziehung und zur Ermittlung des beziehungsweise der Gewinner.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Lacoste und zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter folgender Adresse: https://www.lacoste.com/ch/de/privacy.html.
ARTIKEL 9: ANWENDBARES RECHT
Dieses Reglement und das Gewinnspiel unterliegen schweizerischem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über dieses Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.
Hinweis: Im französischen Ausgangstext sind einige Formulierungen fehlerhaft oder mehrdeutig, insbesondere in Artikel 7. Die deutsche Übersetzung gibt die erkennbare Bedeutung wieder. Bitte vor der Veröffentlichung durch das lokale Rechtsteam prüfen lassen.